Auflösung zu Frage 4 – VIELE!

Wie viele Gebote bzw. Verbote gibt es im YMCA?

Aber nun zur Antwort: Es gibt unfassbar viele Gebote und Verbote an Türen und Wänden, einfach überall! Als Europäer/in kann man sich gar nicht vorstellen, was hier im Alltag alles genau reglementiert oder direkt ganz verboten ist!

Der Klassiker – egal ob im YMCA oder in der Schule – no food, no drinks allowed due to allergic reactions! Es gibt hier sogar „nut-free“ (nussfreie) Klassenräume und Spielplätze!

Der für mich absurdeste Fall bisher ist die „no running“-Regel, die sowohl auf Theos (7) und Tims (6) Schulhof als auch im YMCA auf der Laufbahn im Indoor-Spielplatz gilt: Die Jungs dürfen auf dem großen Schulhof nicht laufen, aber sie müssen gehen (stehen bleiben dürfen sie auch nicht!) – es ist ein bisschen wie beim Gefängnis-Freigang.

Im Schwimmbad des YMCAs gibt’s dann direkt fünffach folgendes Verbot an der Wand: „No breath-holding activities permitted“ (zu Deutsch: Man darf die Luft nicht unter Wasser anhalten – ich vermute es geht darum, dass man sich da keine Wettbewerb liefern soll). Wer ein solches Schild schon einmal in Deutschland gesehen hat, der schreibe mir bitte sofort. 🙂

 

Das ist wohl der amerikanische Ansatz, jedes Risiko vor absurd hohen Schadenersatzklagen auszuschließen, getarnt mit dem Deckmäntelchen der Fürsorglichkeit: „Better safe than sorry“, „Your safety is our primary concern.“ Oder auch ganz knapp „Safety first!“ (Ähnlichkeiten zu Aussagen von Donald Trump konnten wir damals noch nicht erkennen 🙂 ).

 

So ist auch der Zugang zu Scheren in preschool und Schule extrem limitiert (bloß keine Schere mitgeben – dann wird man noch rausgeworfen), mit dem Ergebnis, dass selbst einige Zehnjährige kaum eine Schere halten können.

Ohne waiver läuft hier nichts
Als wir Ole zu einem Kindergeburtstag bringen, der in einem „Indoor-Spielplatz“ stattfindet, mussten wir vorher eine ganze Litanei von Haftungsverzichtserklärungen unterschreiben (die sogenannten „waiver“). Und der Nachsatz „Sorry, no exception“ ist hier Standard – ein „no“ ist und bleibt ein „no“, da sind die Amis unnachgiebig. Also, wer die Haftungsverzichtserklärung nicht unterschreibt und zu Beginn der Kinderparty abgibt, bleibt draußen.

Jetzt wisst ihr auch, wieso man Lindt-Osterhasen generell nur ohne goldene Glöckchen kaufen kann – ist eben eine „choking hazard“(= Erstickungsgefahr)!
Regeln über Regeln, überall Schilder „don’t …“, „no … permitted“ „for … only“, das ist schon gewöhnungsbedürftig. Nach diesen Erfahrungen muss man sagen, dass wir in Deutschland in vielen Bereichen mehr Freiheiten haben und vieles viel entspannter sehen. Von der „großen amerikanischen Freiheit“ ist in den Bereichen, in denen ich mich hier bewege, im Moment nicht viel zu spüren.